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Frankreichs Krypto-Steuerpläne und Auswirkungen auf den Markt

Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat im Zuge des Haushaltsentwurfs für 2027 mehrere kriptobezogene Steueränderungen gebilligt, die jedoch noch nicht Gesetz sind. Zu den vom Ausschuss unterstützten Maßnahmen zählen die Besteuerung von Bitcoin- oder anderen Krypto-zu-Stablecoin-Umwandlungen ab dem 1. Januar 2027, eine Regelung, die vorsehen würde, dass qualifizierte Verluste aus Krypto-Handel bis zu zehn Jahre vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden können, sowie ein Exit-Steuer-Vorschlag, der bei Wegzug des Steuerwohnsitzes unrealisierten Gewinnen aus bestimmten Krypto-Beständen oberhalb von €800.000 entgegentreten würde. Die Änderungen sind in den Änderungsanträgen I-CF1826 (Stablecoins), I-CF798 (Verlustvortrag) und I-CF1822 (Exit-Steuer) dokumentiert, müssen jedoch noch das volle parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Laut dem Vorschlag wäre die bisherige Praxis, Krypto-zu-Krypto-Transaktionen steuerlich aufzuschieben, nicht mehr uneingeschränkt anwendbar: Umwandlungen in als elektronisches Geld qualifizierte Token würden als steuerpflichtige Veräußerungen gelten, wobei Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen Veräußerungswert und Anschaffungskosten ermittelt und dokumentierte Transaktionskosten abgezogen werden könnten. Für vor dem 1. Januar 2027 erworbene Bestände könnten Steuerpflichtige entweder die einzelnen Kaufpreise nachweisen oder eine unwiderrufliche Portfolioverteilung basierend auf den Werten zum 31. Dezember 2026 wählen. Der Verlustvortrag würde es ermöglichen, Verluste über einen Zeitraum von zehn Jahren gegen spätere Gewinne anzurechnen, statt sie nur im selben Steuerjahr zu berücksichtigen.

Diese steuerpolitischen Initiativen stehen im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der EU-DAC8-Meldepflichten, die ab dem 1. Januar 2026 gelten und den Austausch von Kunden- und Transaktionsdaten der betroffenen Krypto-Dienstleister an Steuerbehörden für das Jahr 2027 vorsehen. Marktteilnehmer interpretieren die Ausschussentscheidungen als zusätzliche regulatorische Unsicherheit: Marktpreise und Prognosemärkte deuten Berichten zufolge auf eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass Bitcoin bis Ende 2026 die Marke von $200.000 erreicht. Der endgültige Einfluss dieser Vorschläge hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und von Reaktionen großer Marktakteure ab, weshalb sich die Stimmung und das Verhalten von Investoren entsprechend anpassen könnten.