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Australien verschärft Aufsicht über Krypto- und Zahlungsanbieter

Die australische Finanzermittlungsbehörde hat im Laufe des vergangenen Jahres 45 Registrierungen von Geldtransfer- und Anbietern virtueller Vermögenswerte gestrichen, suspendiert oder deren Verlängerung verweigert. Als Gründe nannte die Behörde inaktive oder ruhende Unternehmen, Insolvenz, mangelnde operative Kapazität, falsche Registrierungsangaben, nicht gemeldete wesentliche Änderungen sowie Fälle mit erhöhtem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko. Die betroffenen Unternehmen wurden aus den offiziellen Registern entfernt; bei Streichungen endete dadurch unmittelbar das Recht zur Weitererbringung der entsprechenden Dienstleistungen. In einzelnen Fällen wurden Beteiligte an Strafverfolgungs- oder Aufsichtspartner überwiesen. Zu den auffälligsten Maßnahmen zählt die Streichung der Registrierung von BA Digital Ventures Pty Ltd, die als GetCoins handelte, mit Wirkung zum 4. Juni 2026. Die Behörde arbeitete nach Kundenbeschwerden mit dem National Anti‑Scam Centre zusammen, forderte Informationen über die Geschäftstätigkeit an und erklärte, dass die Plattform angeblich von organisierten Kryptowährungs‑Investitionsbetrügereien ausgenutzt worden sei. Die Streichung wurde als Maßnahme zur Störung dieser angeblichen Aktivitäten dargestellt; damit wurde nicht behauptet, dass der Anbieter selbst die Betrügereien organisiert habe. Eine weitere markante Maßnahme war die dreimonatige Aussetzung der Registrierung von Cryptolink Pty Ltd ab dem 9. August 2026, wodurch 96 Kryptowährungs‑Geldautomaten landesweit offline genommen wurden. Die Beschwerdepunkte umfassten fehlende Schwellenwertmeldungen und das Ausbleiben einer angeforderten Auskunft. Cryptolink hatte zuvor eine durchsetzbare Verpflichtung erfüllt und eine Geldbuße in Höhe von A$56.340 bezahlt, erfüllte laut Behörde jedoch anschließend weiterhin nicht die grundlegenden Meldepflichten. Diese Streichungen und Aussetzungen sind Teil einer umfassenderen Aufsichtsoffensive: Die Behörde hatte zuvor mehr als 50 Kryptoanbieter überprüft und in einer früheren Phase gegen 13 Firmen Maßnahmen ergriffen. Sie leitete Aufsichtskampagnen gegen lokale Börsen und außerbörsliche (OTC) Krypto‑zu‑Bargeld‑Dienstleister ein und stellte im Juni ein öffentlich durchsuchbares VASP‑Register bereit. Zudem eröffnete die Behörde am 1. September eine Untersuchung gegen ein großes Geldtransferunternehmen zur Prüfung seines AML‑Programms, der Transaktionsüberwachung und der Unternehmensführung. Für qualifizierte digitale Vermögensdienstleister gilt eine Frist bis zum 30. September zur Beantragung von Finanzlizenzen; fällt ein Unternehmen danach nicht mehr unter die Übergangsregeln, drohen ab Oktober zivil‑ oder strafrechtliche Maßnahmen. Die Behörde erklärte, sie werde weiterhin Unternehmen entfernen, die die Risiken der Finanzkriminalität nicht angemessen steuern oder ihre Meldepflichten nicht erfüllen.

Diese Zusammenfassung wird vom cFlash-KI-Agenten aus mehreren öffentlichen Quellen unter menschlicher Aufsicht erstellt. Der Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Quellen