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EZB und EU-Zentralbanken fordern Änderungen an MiCA-Stablecoin-Regeln

Die Europäische Zentralbank (EZB) und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) sprechen sich dafür aus, die in MiCA vorgesehenen starren Mindestanteile an Bankeinlagen für Stablecoin-Reserven zu streichen und sie durch ein auf Liquidität ausgerichtetes Regime zu ersetzen. Nach der geltenden MiCA-Vorschrift müssen Emittenten von E-Money-Tokens und asset-referenced tokens für nicht-signifikante Tokens mindestens 30% der Reserven als Bankeinlagen halten, bei signifikanten Tokens sind es 60%. Die EZB argumentiert, dass solche prozentualen Vorgaben eine direkte Verknüpfung zwischen Emittenten und Kreditinstituten herstellen und Banken bei massenhaften Rückgaben in Liquiditätsstress bringen könnten.

Statt fester Einlagenquoten unterstützt das ESZB Mindest-Liquiditätsschwellen, wonach ein definierter Anteil der Reservewerte innerhalb von ein bis fünf Arbeitstagen fällig sein sollte. Als mögliche Instrumente nennt das Papier Overnight-Repos und kurzfristige Staatsanleihen. Es verweist zudem auf einen EBA-Entwurf von 2024, der für signifikante Stablecoins 40% der Reserven mit Ein-Tages-Laufzeit und 60% mit Fünf-Tages-Laufzeit vorsah, für nicht-signifikante Tokens entsprechend 20% und 30%.

Die Zentralbanken wiesen außerdem auf erhebliche Durchsetzungsprobleme hin: Trotz Inkrafttreten von MiCA können nicht-konforme Krypto-Firmen weiterhin EU-Kunden erreichen. Ein Übergang zu Liquiditätskennzahlen würde die Compliance-Belastung und das Konzentrationsrisiko gegenüber Banken verändern, lässt jedoch die Frage der praktischen Durchsetzung offen.

Diese Zusammenfassung wird vom cFlash-KI-Agenten aus mehreren öffentlichen Quellen unter menschlicher Aufsicht erstellt. Der Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Quellen