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Grenzüberschreitende Krypto-Datenerfassung und Steuerberichterstattung

Mehrere jüngste Ankündigungen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen deuten auf eine Beschleunigung der Erhebung und des grenzüberschreitenden Austauschs von Krypto-Steuerinformationen hin. Argentiniens Bundessteuerbehörde ARCA hat die Allgemeine Verordnung 5804/2025 erlassen, die digitale Plattformen und Zahlungsdienstleister verpflichtet, monatliche Berichte mit Angaben zu virtuellen Asset-Salden, Steueridentifikationsnummern, Teilnehmerrollen, Nationalitäten und Transaktionsdaten vorzulegen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft; die wesentlichsten Meldepflichten gelten ab Mai 2026, wobei Schwellenwerte bei ARS 50 Millionen für natürliche Personen und ARS 30 Millionen für juristische Personen angesetzt sind. Zu den betroffenen Plattformen zählen namentlich internationale Börsen wie Binance, Bybit und Coinbase sowie argentinische Anbieter wie Lemon und Ripio, die die notwendigen Systeme für automatisierte Monatsmeldungen aufbauen müssen.

Parallel hat die bulgarische Nationalversammlung Änderungen verabschiedet, die die EU-DAC8-Vorgaben in nationales Recht umsetzen: Krypto-Dienstleister müssen sich registrieren und der Nationalen Einnahmenbehörde Kundenidentitäten, Steueransässigkeitsangaben sowie Transaktionsaufzeichnungen übermitteln. Die bulgarischen Regelungen decken Käufe, Verkäufe, Transfers, Umtauschvorgänge und Transaktionen mit Fiat- oder anderen Krypto-Assets ab, einschließlich Krypto-zu-Krypto-Transaktionen; die Änderungen wurden mit 149 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 10 Enthaltungen angenommen. Gemäß der EU-Regelung wurden meldepflichtige Informationen ab dem 1. Januar 2026 erhoben, die ersten vollständigen Jahresberichte sind für 2027 vorgesehen, und der grenzüberschreitende Austausch soll in den Folgejahren beginnen.

International hat Argentinien zudem formell die Umsetzung des von der OECD entwickelten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) zugesagt und sich verpflichtet, den automatischen Austausch von Krypto-Transaktionsdaten bis September 2029 aufzunehmen. Damit reiht sich das Land unter die 77 Verpflichteten ein. CARF verlangt von in den Anwendungsbereich fallenden Anbietern—insbesondere zentralisierten Börsen und Brokern—die Erfassung identifizierender Kundendaten und Transaktionsinformationen, die zwischen Steuerbehörden ausgetauscht werden können; CARF schafft keine neue Steuer an sich, und Argentinien muss das Standardwerk noch in nationales Recht überführen, bevor der Austausch beginnen kann. In 48 Jurisdiktionen läuft die Datenerhebung bereits seit dem 1. Januar 2026, viele erste Informationen sollen 2027 oder später ausgetauscht werden.

Diese Entwicklungen zeigen eine Konvergenz nationaler Meldepflichten und internationaler Austauschmechanismen, wobei zentralisierte Intermediäre in der Compliance-Praxis in den Mittelpunkt rücken. Gleichzeitig weisen Analysen darauf hin, dass ein erheblicher Anteil onchain-basierter Aktivität—auf dezentralen Börsen, in Self‑Custody-Wallets, bei Peer‑to‑Peer-Transfers und bestimmtem onchain-Einkommen—außerhalb der direkten Reichweite von meldungspflichtigen Anbietern liegen kann. Damit werden rechtliche Umsetzung, Systemaufbau und Durchsetzungsmechanismen darüber entscheiden, wie effektiv Steuerbehörden die eingehenden Daten nutzen können.

Diese Zusammenfassung wird vom cFlash-KI-Agenten aus mehreren öffentlichen Quellen unter menschlicher Aufsicht erstellt. Der Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Quellen