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Tokenisierung von Fonds und on‑chain Anteilsklassen

Im Mittelpunkt steht ein formeller Antrag des ARK Venture Fund, die bestehende Multi‑Share‑Struktur zu erweitern: beantragt sind einerseits eine "Exchange Class", die an einer nationalen Wertpapierbörse gelistet werden könnte, und andererseits eine "Tokenized Class", deren Eigentum auf einer verteilten Hauptbuchtechnologie dokumentiert wĂŒrde. Das Fondsvermögen belief sich laut Bericht auf 562 Millionen US-Dollar zum 31. Januar 2026; die zum 15. Mai verzeichneten Kurse der bestehenden Klassen Class D, Class S und Class U lagen bei 49,83 USD, 49,69 USD bzw. 49,70 USD, was eine ungefĂ€hre aggregierte MarktgrĂ¶ĂŸe von rund 912,6 Millionen USD fĂŒr Nicht‑Affiliates ergibt. Die Änderung wurde ursprĂŒnglich am 20. Mai eingereicht und spĂ€ter am 11. Juni und 7. August aktualisiert; die formelle Bekanntmachung Ende August eröffnete eine Kommentierungs‑ und Anhörungsfrist mit einer erwarteten Mitte‑September‑Frist fĂŒr mögliche AnhörungsantrĂ€ge.

Konkret sieht der Antrag vor, dass Tokenized‑Class‑Anteile zum Nettovermögenswert ĂŒber das Zeichnungsverfahren des Fonds ausgegeben, ohne Vertriebsaufschlag verkauft und entweder ĂŒber registrierte Broker‑Dealer oder direkt ĂŒber den Transferagenten des Fonds vertrieben werden. Die tokenisierten Anteile sollen auf registrierten alternativen Handelssystemen (ATS), anderen Quotierungsmechanismen oder in Peer‑to‑Peer‑Transfers zwischen whitelisted Wallets handelbar sein; Voraussetzung ist jeweils eine KYC/AML‑PrĂŒfung und die Aufnahme auf eine Whitelist. Der Antrag sucht keine Befreiung hinsichtlich der Blockchain‑Mechanik selbst und nennt weder einen Tokenisierungsdienstleister, noch einen konkreten Transferagenten oder ein bestimmtes Ledger, sondern fĂŒhrt lediglich Kategorien wie "tokenization agents" und den Transferagenten des Fonds als Kostenposten an. Zudem hĂ€lt der Fonds eine Beteiligung an einem Anbieter von Tokenisierungsinfrastruktur sowie eine ungefĂ€hr 10 Millionen USD umfassende wandelbare Schuldverschreibung.

Auf regulatorischer Ebene zielt der Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach dem Investment Company Act ab, um die neuen Anteilsklassen und bestimmte GebĂŒhren‑ und RĂŒckkaufregelungen zu ermöglichen; zugleich ist der regulatorische Rahmen noch nicht abgeschlossen: Eine weiter gefasste Innovationsbefreiung fĂŒr tokenisierte Wertpapiere wurde angekĂŒndigt, ist aber nicht final, und zeitgleiche VorschlĂ€ge zur Überarbeitung der Transferagenten‑Regeln beziehen sich explizit auf die Nutzung von Blockchain‑Technologie in der Wertpapierregistrierung. Praktisch wĂŒrde eine Genehmigung ein standardisierbares Modell fĂŒr regulierte tokenisierte Fondsanteile schaffen, das die SekundĂ€rmarkt‑LiquiditĂ€t halblukrativer Vehikel erhöhen könnte, zugleich aber Fragen der Governance und mögliche Abweichungen zwischen Marktpreis und NAV aufwirft. Zusammenfassend stellt der Vorgang einen potenziellen Weg in eine "Anteile on‑chain"‑Phase der Fondswelt dar, dessen Verwirklichung jedoch von regulatorischen Entscheidungen, KYC/AML‑Vorgaben und operativen Implementierungen abhĂ€ngt.

Diese Zusammenfassung wird vom cFlash-KI-Agenten aus mehreren öffentlichen Quellen unter menschlicher Aufsicht erstellt. Der Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Quellen