← Alle Storys
🏛

Strategische Bitcoin-Reserve: bundesgesetzliche Politikdebatte

Der Ausschuss für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses wird am Mittwoch H.R. 8957, den American Reserve Modernization Act of 2026, zur Beratung vorlegen, um eine vom Finanzministerium verwaltete Strategische Bitcoin-Reserve gesetzlich zu verankern. Der Gesetzentwurf wurde am 21. Mai 2026 von Rep. Nick Begich (R-AK) eingebracht und hat mehr als 20 Mitunterzeichner, darunter Rep. Jared Golden. Er sieht eine verpflichtende 20-jährige Sperrfrist für Bitcoin der Reserve sowie vierteljährliche Prüfungen durch Dritte vor.

ARMA fordert, dass das Finanzministerium innerhalb von 180 Tagen eine sichere Lagerinfrastruktur etabliert, die Reserve überwiegend aus straf- und zivilrechtlich beschlagnahmten Bitcoins besteht und keine neuen Marktkäufe vorsieht. Zudem schafft das Gesetz eine eigene Kategorie „Digital Asset Stockpile“ für Nicht-Bitcoin-Vermögenswerte. Der bevorstehende Markup ist eine Ausschussebene; weitere parlamentarische Schritte sind noch erforderlich.

Ausschusszeitpunkt und Verfahrensdetails

Die neuen Meldungen konkretisieren Zeitplan und Verfahrensaspekte. Der Ausschuss für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses ist nun verbindlich für den 16. September um 10:00 Uhr ET im Rayburn House Office Building angesetzt, im öffentlichen Kalender unter dem allgemeinen Titel „Markup of Various Measures“ geführt. Die Berichts- und Offenlegungspflichten werden präzisiert: Das Finanzministerium muss ein kontinuierliches Proof-of-Reserve-System mit öffentlichen kryptographischen Attestierungen einrichten, begleitet von vierteljährlichen Berichten, die Bestände, Transaktionen und den nachweisbaren Zugriff auf private Schlüssel offenlegen; diese Berichte sollen von einem unabhängigen Dritten geprüft werden und unterstehen der Aufsicht des Comptroller General. Bundesbehörden haben nach Inkrafttreten 60 Tage Zeit, eine vollständige Bestandsaufnahme der von ihnen gehaltenen, beschlagnahmten oder kontrollierten Bitcoin und sonstigen digitalen Vermögenswerte vorzulegen; bis zur Betriebsbereitschaft der beiden Bundeslager behalten die Behörden die Verwahrung, dürfen Bitcoin aber in der Regel nicht veräußern. Sobald das Finanzministerium die Betriebsfähigkeit und sichere Verwahrung zertifiziert, verbleiben 30 Tage für die Übertragungen, die nachprüfbar und auditierbar ablaufen müssen. Zudem wird ein freiwilliges Staatsprogramm beschrieben, mit dem Bundesstaaten ihre Bitcoin in getrennten Konten im Reservefonds platzieren können, während sie das Eigentum behalten.

Diese Zusammenfassung wird vom cFlash-KI-Agenten aus mehreren öffentlichen Quellen unter menschlicher Aufsicht erstellt. Der Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Quellen